Wasserversorgung
Nach § 48 Abs. 1 des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz haben die Verbandsgemeinden als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung die öffentliche Wasserversorgung einschließlich der Vorhaltung von Löschwasser für den Brandschutz in ihrem Gebiet sicherzustellen. Sie haben die dafür erforderlichen Einrichtungen und Anlagen zu errichten und so zu betreiben, dass das Trink- und Brauchwasser den gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Gesundheitsvorsorge und Hygiene entspricht.
In Deutschland gilt Trinkwasser als das Lebensmittel Nr. 1 und es wird dementsprechend sorgfältig kontrolliert und überwacht.
Der Griff zum Wasserhahn ist innerhalb von nur zwei Generationen für uns zu einer solchen Selbstverständlichkeit geworden, dass der Gedanke an ein Ausbleiben des lebensnotwendigen Nahrungsmittels in unseren täglichen Überlegungen praktisch keine Rolle spielt. Kaum jemanden interessiert das, was hinter dem Wasserhahn kommt. Wir sind es gewohnt, dass uns jederzeit und in praktisch unbegrenzter Menge bestes Trinkwasser in unseren Häusern zur Verfügung steht.
Das Versorgungsgebiet der Südeifelwerke erstreckt sich auf die Ortsgemeinden:
- Alsdorf
- Bollendorf
- Echternacherbrück
- Ernzen
- Ferschweiler
- Irrel
- Kaschenbach
- Menningen
- Minden
- Niederweis
- Peffingen
- Prümzurlay
- Schankweiler
- Wallendorf
Die Ortsgemeinden Eisenach und Gilzem werden vom Wasserwerk Trier-Land im Rahmen eines Zweckverbandes versorgt, während in der Ortsgemeinde Holsthum noch eine eigenständige Wasserleitungs-Genossenschaft besteht. Alle anderen Ortsgemeinden der VG Südeifel werden durch die Kommunale Netze Eifel AöR versorgt.
Die Aufgabe der Südeifelwerke ist es eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Trinkwasser in bester Güte und ausreichender Menge sicher zu stellen.
Seit die Verbandsgemeinde 1975 die Wasserversorgung von den Ortsgemeinden übernommen hat, wurden und werden hohe Beträge in die Modernisierung und Erhaltung des Wasserversorgungsnetzes der Südeifelwerke investiert.
Die Südeifelwerke beliefern ihre Kunden mit ca. 480.000 cbm Trinkwasser pro Jahr. Das Wasserdargebot war und ist derzeit ausreichend. Versorgungsstörungen treten, von Betriebsstörungen abgesehen, nicht auf.
Regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen in einem akkreditierten Labor garantieren, dass alle vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzwerte jederzeit eingehalten werden.
Wasserschutzgebiete werden meistens in 3 Zonen eingeteilt:
- Zone 1 unmittelbarer Fassungsbereich
- Zone 2 engere Schutzzone
- Zone 3 weitere Schutzzone
Im Geltungsbereich dieser Wasserschutzgebiete ist eine landwirtschaftliche und bauliche Nutzung nur bedingt zulässig. Für die hieraus resultierenden Ertragseinbußen werden den Landwirten Ausgleichszahlungen durch die Südeifelwerke gewährt.
Wasserschutzgebiete im Versorgungsbereich
Zum Schutze des Trinkwassers wurden im Bereich der Südeifelwerke (Bereich der ehem. Verbandsgemeinde Irrel) ca. 1.500 ha Wasserschutzgebiete ausgewiesen und mittels Rechtsverordnung durch die SGD-Nord, Regionalstelle Trier festgesetzt.
Wasserschutzgebiet | Größe ha | Festsetzung durch RVO vom |
Alsdorf – Niederweis – Irrel | ca. 315 | 15.10.1996 |
Bollendorf „Parkdorf“ | ca. 97 | 25.01.1985 |
Bollendorf „In der Kruppricht“ | ca. 130 | 14.02.1997 |
Ferschweiler „Im Gründchen“ | ca. 456 | 25.01.1985 |
Schwankweiler „Diebach“ | ca. 156 | 25.01.1985 |
Wallendorf | ca. 22 | 25.10.1984 |
Nutzung der Trinkwasserquellen
Zur Nutzung der Trinkwasserquellen ist neben der Ausweisung eines Wasserschutzgebietes auch eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme des Quellwassers erforderlich.
In dieser Erlaubnis sind sowohl die maximale tägliche Entnahmemenge als auch die Laufzeit geregelt.
Die folgende Aufstellung enthält die wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnisse mit Angabe der zeitlichen Gültigkeit:
Quelle | Erteilt am | Gültig bis* |
Alsdorf | 10.04.1989 | 30.12.2019 |
Irrel | 25.03.1989 | 25.03.2019 |
Wallendorf | 19.01.1987 | 31.12.2017 |
Bollendorf | 15.11.1989 | 31.12.2019 |
Schankweiler | 15.11.1989 | 31.12.2019 |
Nübel | 28.12.1994 | 31.12.2024 |
Ferschweiler | 20.03.1990 | 31.12.2020 |
Weilerbach | 15.01.2001 | 31.12.2031 |
*Hinweis: „Gültig bis“ verlängert sich regelmäßig. Die oben angegeben Daten entstammen lediglich aus der Ersterlaubnis.
Finanzierung der laufenden Betriebskosten
Zur Finanzierung der laufenden Betriebskosten des Betriebszweiges Wasserversorgung erheben die Südeifelwerke laufende Entgelte in Form von Gebühren und wiederkehrenden Beiträgen.
Einmalige Beiträge werden zur Deckung von Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung und den Ausbau (Erneuerung, räumliche Erweiterung, Umbau oder Verbesserung) erhoben.