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Wasserversorgung

Nach § 48 Abs. 1 des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz haben die Verbandsgemeinden als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung die öffentliche Wasserversorgung einschließlich der Vorhaltung von Löschwasser für den Brandschutz in ihrem Gebiet sicherzustellen. Sie haben die dafür erforderlichen Einrichtungen und Anlagen zu errichten und so zu betreiben, dass das Trink- und Brauchwasser den gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Gesundheitsvorsorge und Hygiene entspricht.

Der Griff zum Wasserhahn ist innerhalb von nur zwei Generationen für uns zu einer solchen Selbstverständlichkeit geworden, dass der Gedanke an ein Ausbleiben des lebensnotwendigen Nahrungsmittels in unseren täglichen Überlegungen praktisch keine Rolle spielt. Kaum jemanden interessiert das, was hinter dem Wasserhahn kommt. Wir sind es gewohnt, dass uns jederzeit und in praktisch unbegrenzter Menge bestes Trinkwasser in unseren Häusern zur Verfügung steht.

Das Versorgungsgebiet der Südeifelwerke erstreckt sich auf die Ortsgemeinden:

  • Alsdorf
  • Bollendorf
  • Echternacherbrück
  • Ernzen
  • Ferschweiler
  • Irrel
  • Kaschenbach
  • Menningen
  • Minden
  • Niederweis
  • Peffingen
  • Prümzurlay
  • Schankweiler
  • Wallendorf

Die Ortsgemeinden Eisenach und Gilzem werden vom Wasserwerk Trier-Land im Rahmen eines Zweckverbandes versorgt, während in der Ortsgemeinde Holsthum noch eine eigenständige Wasserleitungs-Genossenschaft besteht. Alle anderen Ortsgemeinden der VG Südeifel werden durch die Kommunale Netze Eifel AöR versorgt.

Die Aufgabe der Südeifelwerke ist es eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Trinkwasser in bester Güte und ausreichender Menge sicher zu stellen.

Seit die Verbandsgemeinde 1975 die Wasserversorgung von den Ortsgemeinden übernommen hat, wurden und werden hohe Beträge in die Modernisierung und Erhaltung des Wasserversorgungsnetzes der Südeifelwerke investiert.

Die Südeifelwerke beliefern ihre Kunden mit ca. 480.000 cbm Trinkwasser pro Jahr. Das Wasserdargebot war und ist derzeit ausreichend. Versorgungsstörungen treten, von Betriebsstörungen abgesehen, nicht auf.

Regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen in einem akkreditierten Labor garantieren, dass alle vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzwerte jederzeit eingehalten werden.

Wasserschutzgebiete im Versorgungsbereich

Zum Schutze des Trinkwassers wurden im Bereich der Südeifelwerke (Bereich der ehem. Verbandsgemeinde Irrel) ca. 1.500 ha Wasserschutzgebiete ausgewiesen und mittels Rechtsverordnung durch die SGD-Nord, Regionalstelle Trier festgesetzt.

WasserschutzgebietGröße haFestsetzung durch
RVO vom
Alsdorf – Niederweis – Irrelca. 31515.10.1996
Bollendorf „Parkdorf“ca. 9725.01.1985
Bollendorf „In der Kruppricht“ca. 13014.02.1997
Ferschweiler „Im Gründchen“ca. 45625.01.1985
Schwankweiler „Diebach“ca. 15625.01.1985
Wallendorfca. 2225.10.1984

Nutzung der Trinkwasserquellen

Zur Nutzung der Trinkwasserquellen ist neben der Ausweisung eines Wasserschutzgebietes auch eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme des Quellwassers erforderlich.
In dieser Erlaubnis sind sowohl die maximale tägliche Entnahmemenge als auch die Laufzeit geregelt.

Die folgende Aufstellung enthält die wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnisse mit Angabe der zeitlichen Gültigkeit:

QuelleErteilt amGültig bis*
Alsdorf10.04.198930.12.2019
Irrel25.03.198925.03.2019
Wallendorf19.01.198731.12.2017
Bollendorf15.11.198931.12.2019
Schankweiler15.11.198931.12.2019
Nübel28.12.199431.12.2024
Ferschweiler20.03.199031.12.2020
Weilerbach15.01.200131.12.2031

*Hinweis: „Gültig bis“ verlängert sich regelmäßig. Die oben angegeben Daten entstammen lediglich aus der Ersterlaubnis.

Finanzierung der laufenden Betriebskosten

Zur Finanzierung der laufenden Betriebskosten des Betriebszweiges Wasserversorgung erheben die Südeifelwerke laufende Entgelte in Form von Gebühren und wiederkehrenden Beiträgen.

Einmalige Beiträge werden zur Deckung von Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung und den Ausbau (Erneuerung, räumliche Erweiterung, Umbau oder Verbesserung) erhoben.

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