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Bauherren

Wir stellen Ihren Trinkwasserhausanschluss, von der Hauptleitung bis zur Wasseruhr, nach Antragstellung Ihrerseits, termin- und fachgerecht her.

Die Abnahme Ihres Kanalanschlusses beantragen Sie bitte rechtzeitig, vor dem Verfüllen der Baugrube, bei uns.

Häufig nachgefragt

Wie beantrage ich einen Hausanschluss?

Die Herstellung eines Hausanschlusses an die öffentliche Wasserversorgung muss rechtzeitig vor Baubeginn schriftlich bei uns beantragt werden.

Beachten Sie bitte, dass die Antragstellung nur durch den Grundstückseigentümer erfolgen kann. Sie können die erforderlichen Antragsformulare hier herunterladen oder bei uns telefonisch anfordern. Wir sind Ihnen auch gerne bei der Antragsstellung behilflich.

Welche Kosten kommen bei einer Neuherstellung/Erneuerung eines Hausanschlusses auf mich zu?

Die Südeifelwerke AöR erheben Gebühren und Beiträge gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 20.06.1995 in der jeweils gültigen Fassung und den Satzungen der Südeifelwerke AöR über die Allgemeine Wasserversorgung sowie über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung – Entgeltsatzung Wasserversorgung – in der jeweils gültigen Fassung.

Auskünfte hierüber erhalten Sie von unseren Mitarbeitern.

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Hans-Jürgen Lenz
Stellvertretender Vorstand, Bautechniker
06525/79-24260
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Harald Schröder
Abwasser Allgemein
06525/79-24260

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