Mit Sitzung vom 18.02.2025 hat der Verwaltungsrat der Südeifelwerke AöR den Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 und die dazugehörigen Preisblätter der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beschlossen.
Die Gebühren- und Beitragssätze sind gegenüber dem Vorjahr stabil geblieben, es erfolgt keine Erhöhung.
Für das Versorgungsgebiet Ortsgemeinde Holsthum gelten ab dem 01.01.2025 gesonderte Gebührensätze.
Die Dokumente finden Sie unter folgendem Link:

Ein sog. Zapfhahnzähler ist ein Zähler, welcher direkt an eine Außenzapfstelle montiert bzw. aufgeschraubt wird. Hiermit kann nur eine einzelne Zapfstelle gezählt werden. Nach Montage des Zapfhahnzählers durch die Südeifelwerke wird dieser verplombt.